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Klare Regeln

Die Vergabe des Münsterland-Siegels erfolgt nach klaren, strengen Kriterien. Grundlage ist das Regelwerk der Weltzollorganisation WCO. Darin ist unter anderem festgelegt, wann ein Lebensmittel die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" tragen darf. Für die Siegelvergabe werden diese Regeln entsprechend auf das Münsterland übertragen.

Die Region

Als Münsterland im Sinne des Siegels gelten die vier Landkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster.

Im Münsterland gewachsen und veredelt

Ein Lebensmittel wird nur mit dem Münsterland-Siegel ausgezeichnet, wenn es nachweislich im Münsterland gewachsen und geerntet, erzeugt oder veredelt worden ist. Das gilt zum Beispiel für Obst, Kartoffeln, Spargel, Eier oder auch Mineralwasser. Bei Fleisch und Wurstwaren bestätigt das Münsterland-Siegel, dass das Tier im Münsterland gemästet wurde.

Die Veredlung einer Rohware im Münsterland, wie beispielsweise das Rösten von Kaffee, berechtigt ebenfalls zum Tragen des Münsterland-Siegels, auch wenn der Rohkaffee selbst natürlich nicht aus der Region kommt. Im Münsterland gebrautes Bier trägt somit das Siegel, auch wenn Malz und Hopfen nicht aus der Region stammen.

Das Siegel in der Gastronomie

Ist ein Gericht in der Speisekarte mit dem Münsterland-Siegel gekennzeichnet, kommen dessen Hauptzutaten, wie zum Beispiel Fleisch oder Fisch, Gemüse, Beilagen und Obst zu mindestens 80 Prozent aus dem Münsterland. Diese Zutaten erfüllen die oben beschriebenen Kriterien für erzeugte und veredelte Produkte aus der Region.